• Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Vertragsinhalt zwischen der Difference Model Agency (im folgenden Difference genannt) und ihren Kunden (Auftraggeber genannt).

    1. Arbeitszeiten der Models

    Difference vermittelt Models sowohl stundenweise wie ganztägig. Ein ganzer Arbeitstag umfasst 8 Stunden. Make-up und Anproben sind in der Arbeitszeit inbegriffen. Dauert das Shooting länger als 8 Stunden, sind die weiteren Stunden gemäss dem vereinbarten Stundenansatz zu entschädigen. Angebrochene Stunden sind auf die nächste volle Stunde aufzurunden.

    2. Castings

    Die Dauer eines Castings beträgt maximal 15 Minuten. Fotos und Filme von Castings dürfen vom Auftraggeber nur für den internen Gebrauch verwendet werden.

    3. Umbuchungen

    Eine Wetterbuchung kann vom Auftraggeber bis 18.00 Uhr des Vortages abgesagt werden. Für Wetterbuchungen können zwei Ausweichdaten vereinbart werden. Sollte das Shooting an allen diesen Daten ausfallen, berechnet Difference die volle Agenturgebühr. Dem Model ist die erste Honorarstunde zu vergüten. Dasselbe gilt für Umbuchungen auf unbestimmte Zeit. Annullierungen sind dann kostenlos, wenn sie bis am Vortag, 10.00 Uhr Vormittags, bei Difference eingegangen sind. Bei Wochenendterminen ist Freitagvormittag 10.00 Uhr der späteste Termin für eine kostenlose Annullierung.

    4. Reklamationen

    Mängelrügen in Zusammenhang mit einem von Difference vermittelten Model sind unverzüglich, d.h. am gleichen Arbeitstag schriftlich oder per Email zu melden. Difference kann bei Nichterscheinen oder Verspätung des Models nicht haftbar gemacht werden. Allfällige Honorarabzüge wegen Verspätung des Models durch Eigenverschulden sind direkt mit ihm zu vereinbaren. Difference ist darüber zu informieren, spätestens am Ende des Shootings vor der Auszahlung. Bereits ausbezahlte Honorare können nicht nachträglich über Difference zurückgefordert werden.

  • 5. Honorar

    Die Honorierung des Models erfolgt durch den Auftraggeber. Er ist auch für allfällige gesetzliche Leistungen bei Krankheit oder Unfall des Models haftbar, sowie für die Abrechnung der gesetzlich geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Model nach Abschluss des Arbeitseinsatzes in bar oder per Check zu bezahlen. Erhält das Model aus irgendeinem Grund das Honorar nicht umgehend nach dem Einsatz, verpflichtet sich der Auftraggeber, das Honorar über Difference abzurechnen. Dabei wird ein Zuschlag von 30% auf das Gesamttotal für Sozialversicherungen und administrative Umtriebe in Rechnung gestellt. Ausländische, in der Schweiz lebende Models (mit Arbeitsbewilligung B) werden in jedem Fall über Difference abgerechnet. Die Spesen hingegen werden dem Model nach Beendigung der Arbeit vor Ort bar durch den Auftraggeber ausbezahlt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das der Difference gestützt auf den individuellen Vertrag geschuldete Honorar innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu überweisen.

    6. Versicherungen

    Die Versicherung von Risiken aller Art ist Sache des Auftraggebers.

    7. Nutzungsrechte

    Gestützt auf den Vertrag mit Difference ist der Auftraggeber berechtigt, Fotoaufnahmen der Models für Inserate, Broschüren, Flyers und das Internet zeitlich für die Dauer eines Jahres ab erstem Erscheinungsdatum (welches innerhalb von 3 Monaten nach dem Erstellen der Aufnahmen publiziert werden muss) und örtlich für ein Land zu nutzen. Dasselbe gilt für Filmaufnahmen, für Fernseh- oder Kinospots. Das Nutzungsrecht für ein Jahr ab dem ersten Erscheinungsdatum ist im Basishonorar inbegriffen. Buyoutregelungen sind ausschliesslich mit Difference zu regeln. Die Verwendung oder Wiederverwendung von Fotos oder Filmen ohne Einverständnis von Difference zieht ein zusätzliches Bearbeitungshonorar von CHF 200.00 pro Model nach sich - unabhängig davon, ob die Rechte erteilt werden.

    8. Gerichtsstand

    Mit Unterzeichnung des individuellen Vertrags erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden. Als Gerichtsstand für beide Parteien wird Zürich 9 vereinbart.